Sofern Vermögen übertragen werden soll, so erfolgt das vor dem Tod durch eine Schenkung. Danach fällt eine Erbschaft an, welche in beiden Fällen steuerlich im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes behandelt wird.
Gemäß Informationen der Deutschen Bundesbank (Monatsbericht 03/2016) belief sich das Nettovermögen in Deutschland im Jahr 2014 auf EUR 214.500 je Haushalt. Bei rund 41.000 Haushalten in Deutschland beläuft sich somit das Nettovermögen auf rd. 8,8 Mrd. EUR.
Eine gewaltige Summe, welche regelmäßig der Schenkungs- und Erbschaftsbesteuerung unterliegt. Da dieses Vermögen in der Regel von einem selbst und von vorherigen Generationen hart erarbeitet wurde, gilt es diese Substanz möglichst steuerneutral auf die nächste(n) Generation(en) zu übertragen.
Hierbei wird die Übertragung immer komplexer: Nicht nur dadurch, dass das Thema an sich schon umfangreiches rechtliches, wirtschaftliches und steuerliche Kenntnis voraussetzt. Es wird auch durch sich ändernde steuerliche Rechtsprechung und ein immer globaler gestreutes Vermögen im schwieriger zu durchschauen.
Und gerade hier können durch kleine Fehler, erhebliche Vermögenseinbußen die Folge sein. Deshalb ist es sinnvoll sich an dieser Stelle beraten zu lassen.
Und nicht nur von der fachlichen Seite. Gerade im Rahmen von Erbschaften ist es sehr häufig notwendig emotionale Themen zu versachlichen, um eine Lösung herbeizuführen.
Weiterhin führt die Internationalisierung des Vermögens zu weiteren Herausforderungen, da hier ggf. zwei Staaten dasselbe Vermögen besteuern wollen und aufgrund dessen unerwartet empfindliche Vermögenseinbußen entstehen können. Vor diesem Hintergrund ist auch hier eine strategische Vermögensplanung ratsam, wenn man hohe Steuerzahlungen vermeiden möchte.
In all diesen Themen unterstützen wir Sie gerne. Ausgehend von einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir mit ihnen die aus dem Sachverhalt sich ergebenden Herausforderungen und zeigen Ihnen Ansätze auf, diese zu lösen.