Ein großes eigentümergeführtes Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft plant die Unternehmensnachfolge. Die Anteile an der Kapitalgesellschaft sind im Rahmen einer Betriebsaufspaltung in dem Einzelunternehmen des Unternehmers „verhaftet“. In diesem Einzelunternehmen befindet sich auch noch erhebliches Grundvermögen und die Markenrechte des Unternehmens. Der Unternehmer möchte eine möglichst „steueroptimale“ Nachfolge erreichen, wobei das Grundvermögen und das Produktivvermögen getrennt werden sollen.