Ein Unternehmer muss eine gesetzlich geforderte Sonderprüfungen durchführen lassen (z.B. Bauträger nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Gründungsprüfung nach Aktiengesetz, Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (z.B. § 53 HGrG))