Eigentümergeführte Unternehmen stellen 90% aller aktiver Unternehmen in Deutschland, 56% der Gesamtbeschäftigung sowie 47% des Gesamtumsatzes aller deutscher Unternehmen und bilden somit das volkswirtschaftliche Fundament der deutschen Volkswirtschaft.
Aufgrund der aktuellen demographischen Entwicklung wird die Zahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen in Deutschland in den nächsten Jahren sprunghaft ansteigen. Derzeit stehen rund 75.000 Unternehmen pro Jahr vor einer entsprechenden Notwendigkeit einer Nachfolgeregelung.
Passende Nachfolger zu finden, die willens und in der Lage sind ein mittelständisches Unternehmen zu führen, ist nicht leicht. Hierbei werden aktuell 54% der Unternehmen familienintern, 17% unternehmensintern und 29% unternehmensextern übertragen.
Sofern daher eine sachgerechte Lösung gefunden werden soll, die den Wert und Erfolg des Unternehmens auch langfristig erhält, bedarf es einer frühzeitigen, strategischen Planung der Unternehmensnachfolge.
Derzeit werden 54% der eigentümergeführten Unternehmen familienintern, 17% unternehmensintern und 29% unternehmensextern übergeben.
Gerade die Übergabe der Unternehmen innerhalb der Familie stellt in der Regel eine besondere Herausforderung dar. Grund hierfür ist sehr häufig, dass sachliche Themen mit emotionalen Themen vermischt werden und es hierdurch zu schwierigen Situationen bereits im Vorfeld einer Nachfolgeregelung kommt.
Vor diesem Hintergrund ist in einem ersten Schritt neben der Aufnahme und Analyse der Vermögenssituation auch eine Familienstrategie zu entwickeln, wie das Unternehmen innerhalb der nächsten Generation der Familie geführt werden soll. Dieser Schritt entfällt jedoch in aller Regel, sofern das Unternehmen durch Mitarbeiter oder unternehmensfremde Dritte übernommen werden soll.
Wenn ein Unternehmen in der Unternehmensnachfolge scheitert, dann scheitert es meist nicht am Markt.
Viel häufiger ist die Familie die Ursache. Geschäftsführende Gesellschafter überwerfen sich, Familienstämme führen Grabenkriege, Nachfolgeregelungen unterbleiben – nichts geht mehr.
Vor diesem Hintergrund brauchen familiengeführte Unternehmen zur dauerhaften Sicherung des Unternehmens eine Familienstrategie.
Ziel der Familienstrategie ist es Unternehmerfamilien strategiefähig zu machen, durch
Dieser Bereich wird in der Regel durch einen psychologisch geschulten Coach begleitet.
Was bedeutet “Analyse der Ist-Situation“ ?
Um ein rechtlich fundiertes Nachfolgekonzept erarbeiten zu können, müssen alle dafür notwendigen Grundlagen wie Verträge, Handels- und Grundbuchauszüge, Versicherungspolicen etc. mit ihrem letzten aktuellen Stand und rechtlich abgesichert vorliegen.
Erfahrungsgemäß stellt jedoch gerade diese Anforderung bereits die erste gravierende Hürde bei einer Unternehmensnachfolgeberatung dar, da relevante Unterlagen entweder gar nicht, oder nicht mit ihrem letzten aktuellen Stand vorliegen und erst einmal zusammengetragen werden müssen.
Aufgrund dieser Erfahrung legen wir mit Ihnen zusammen im Rahmen der “Ist-Analyse“ einen persönlichen “Notfallordner“ an, in dem alle für die Unternehmerfamilie rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch wichtigen Unterlagen mit ihrem letzten Stand gesammelt und griffbereit zur Verfügung gestellt werden.
Die Ergebnisse dieser Arbeit münden dann in einen Statusbericht, aus dem ein sachverständiger Dritter sich innerhalb kurzer Zeit ein Gesamtbild von der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Situation des Auftraggebers machen kann.
Diese Transparenz gibt jedem Familienangehörigen Sicherheit und Vertrauen und ermöglicht im Notfall auch sachlich fundierte Entscheidungen schnell treffen zu können.
Was bedeutet “Vorstrukturierung und Erarbeitung einer Nachfolgestrategie“ ?
Neben der Fragestellung, wie Vermögen innerhalb der Familie übertragen werden soll, d.h. der Erarbeitung einer entsprechenden Nachfolgestrategie, ist hierzu häufig eine zeitlich parallel ablaufende Vorstrukturierungsphase notwendig.
Grund hierfür ist das in Unternehmerfamilien häufig privates Vermögen mit Unternehmensvermögen miteinander verknüpft ist.
Soll zum Beispiel dem einen Kind das Unternehmen und dem anderen Kind die Immobilien übertragen werden, welche jedoch bislang steuerlich als Unternehmensvermögen galten, bedarf es einer rechtlichen und steuerlichen Vorstrukturierung des Familienvermögens, um möglichst steueroptimal das Vermögen auf die nachfolgende Generation zu übertragen. In diesem Zusammenhang geht es nicht –wie häufig beim Unternehmen- um eine Verlagerung von Steuerzahlungen, sondern wahrhaftig um vergleichbare reelle Steuerersparnisse.
Diese Vorstrukturierungen bedürfen, damit sie sachgerecht laufen, in der Regel eine bestimmte Vorlaufzeit, da durch Beratungs-, Konzeptions- und Eintragungszeiten, sowie ggf. zu beachtender steuerlicher Fristen, solche Rechtsgeschäfte nicht über Nacht umgesetzt werden können.
Insbesondere bei der Abstimmung der Unternehmerfamilie mit entsprechenden Rechtsanwälten, Steuer-, Vermögens- und Versicherungsberatern sind entsprechende Vorlaufzeiten zu berücksichtigen, um das Nachfolgekonzept auch steueroptimal entwickeln zu können.
Deshalb ist es gerade bei umfangreichen und stark miteinander verknüpften Vermögen in Unternehmerfamilien notwendig sich frühzeitig genug Gedanken über den Bereich der Nachfolgeregelung zu machen.
Was Maßnahmen erfolgen im Rahmen der “Umsetzung der Nachfolgestrategie“ ?
Wurde das Nachfolgekonzept erarbeitet und sind alle hierfür notwendigen rechtlichen und steuerlichen Vorstrukturierungsmaßnahmen abgeschlossen, kann im letzten Schritt die Umsetzung erfolgen.
Hierbei geht es in der Regel, um den rechtlichen Vollzug der Nachfolgestrategie. Hierzu werden die vorher konzeptionierten Verträge, sehr häufig unter Mitwirkung eines Notars und des Nachfolgeberaters entsprechend in die Tat umgesetzt.
Auch nach dem rechtlichen Vollzug der Nachfolgestrategie sollte immer in periodischen Abständen die abgeschlossenen Verträge auf Aktualität an gegebenenfalls geänderte Lebensumstände überprüft werden.
Hierzu bietet sich ein regelmäßiger Kontrollturnus von 1-3 Jahren, je nach Vermögensumfang und –struktur an.