Vermögen ohne Verluste übertragen
Das von einem Unternehmer oder einer Unternehmerin hart erarbeitete Vermögen geht irgendwann auf die nächste Generation über: Wird es vor dem Tod übertragen, handelt es sich um eine Schenkung. Nach dem Tod fällt eine Erbschaft an. In beiden Fällen sind dafür die Regeln maßgeblich, die sich im Erbschaftsteuergesetz finden.
Um das Vermögen möglichst ohne steuerliche Verluste auf die nächste(n) Generation(en) zu übertragen, bedarf es erheblicher Expertise. Denn die Übertragung ist im Laufe der Jahre immer komplexer geworden: Sie setzt umfangreiche rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Kenntnisse solcher Prozesse voraus. Die laufende, sich oft ändernde steuerliche Rechtsprechung macht es schwierig, dabei den Überblick zu behalten. Zudem sind Vermögen immer globaler gestreut. Schon eine kleine Nachlässigkeit kann erhebliche Verluste nach sich ziehen.
Konflikte konstruktiv lösen
Dieses Problem stellt sich nicht nur von der fachlichen Seite. Gerade bei Erbschaften ist es sehr häufig angeraten, emotionale Themen zu versachlichen, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dazu bietet es sich an, einen Fachmediator oder Fachmediatorin hinzuzuziehen. Diese Fachleute bewegen sich in einem gutachterlichen und vermittelnden Korridor. Diese Aufgabe erfordert langjährige Praxiserfahrung und branchenspezifische Kenntnisse. Fachmediatoren und Fachmediatorinnen kennen Besonderheiten solcher Verfahren und sind in der Lage, Konflikte ergebnisorientiert und konstruktiv zu lösen – und zwar im Sinne aller Beteiligten.
Die erbrechtliche Beratung ist in den vergangenen Jahren zu einem Schwerpunkt unserer Tätigkeit geworden.
Besondere Regularien im Ausland
Besonders wichtig ist eine erbrechtliche Beratung dann, wenn es Sie ins Ausland ziehen sollte – sowohl geschäftlich als auch privat. Denn hieraus ergeben sich stets eine Vielzahl von sehr komplexen erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Diese bedürfen nicht nur einer rechtlichen, sondern auch einer kompetenten steuerlichen 360-Grad-Beratung, denn Fehler können gerade hier sehr schnell sehr teuer werden. Gerade bei vorhandenen Auslandsvermögen sind zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen. Denn mit wenigen Ausnahmen gibt es keine Doppelbesteuerungsabkommen im Erbrecht.
Wenn Sie weitergehende Informationen zu dieser Thematik haben möchten, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Ihr freundlicher Ansprechpartner ist Heribert Warken.