Dienstleistungen rund um das Thema Wirtschaftsprüfung
Die ACT Audit GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat Ihren Sitz in Köln am Rhein. Neben Köln, Bonn und Düsseldorf ist die ACT Audit GmbH nicht nur regional vertreten, sondern operiert auch in weiteren Regionen Deutschlands und darüber hinaus auch häufig im Ausland.
Hierbei sind die Themenschwerpunkte vielfältig:
Zum einen beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig mit der klassischen Abschlussprüfung nach dem deutschen Handelsrecht (HGB), da Unternehmen in Deutschland ab einer gewissen Unternehmensgröße (maßgeblich sind hierbei Mitarbeiterzahl; Bilanzsumme und Umsatzerlöse) prüfungspflichtig werden, d.h. ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen müssen.
In diesem Kontext sind wir häufig Sparringspartner ihres Steuerberaters, der den Jahresabschluss erstellt und sich ansonsten auch um alle ihre finanziellen und steuerlichen Belange kümmert. In der Vergangenheit hat sich hieraus sehr häufig ein kooperatives Miteinander für den Mandanten ergeben, in dem wir uns nicht als Konkurrenz sondern als Dienstleistungsergänzung sehen und verstehen.
Hierbei haben wir versucht uns auf ergänzende Bereiche zu spezialisieren, die in der Regel nicht vom “klassischen“ Steuerberater wahrgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Fragen zum Thema International Accounting Standards (IAS), Fragen des internationalen Steuerrechts –insbesondere bei ausländischen Niederlassungen- oder auch Fragen bei Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen mit internationalem Bezug, z.B. bei der Gründung oder dem Verkauf von Auslandsgesellschaften oder bei Umstrukturierungen innerhalb mittelständischer Konzerne.
Gelegentlich kommen jedoch auch Sonderthemen der Prüfung zum tragen:
Hierbei handelt es sich um Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), um Gründungsprüfungen, Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen (z.B. bei einer Gründungsprüfung), kritische Durchsichten von Jahresabschlussunterlagen (Due Diligence) im Rahmen von Unternehmenskäufen, Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (z.B. im Rahmen des § 53 HGrG).
Ein weiterer jahrelanger Schwerpunkt liegt in der Prüfung von Prospekten gem. IDW S4 für geschlossene Fondsstrukturen und daran anschließende Dienstleistungen.
Ihr Nutzen
Sicherheit und Verlässlichkeit, dass Ihre Jahresabschlusszahlen auch den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen entsprechen.
Sicherheit und Verlässlichkeit
Der Gesellschafter-Geschäftsführer möchte sicherstellen, dass er „ruhig schlafen kann“, d.h. durch die externe Kontrolle wird überprüft, dass keine existenzgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen unentdeckt im Unternehmen schlummern
Entdeckung existenzieller Risiken
Durch die Prüfung interner Kontrollabläufe, werden nicht optimale Betriebsprozesse erkannt und können zu Effizienz- und Ertragssteigerungen führen
Effizienz- und Ertragssteigerung
Verlässliche Jahresabschlussinformationen führen zu einer Reduzierung der Informationskosten bei Finanzierungspartnern und somit zu niedrigeren Zinsen
Reduzierung von Informationskosten
Beispiele
Eine Kapitalgesellschaft, GmbH & Co. KG oder Personengesellschaft lässt freiwillig eine Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuches) durchführen, weil die Bank im Rahmen von Finanzierungsgesprächen einen geprüften Jahresabschluss verlangt.
freiwillige Jahresabschlussprüfung
Eine Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co. KG benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuches) aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Größenkriterien.
HGB
Ein mittelständischer Konzern benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Konzernprüfung nach Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch) aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Größenkriterien.
Prüfung des Konzernabschlusses
Ein Unternehmer möchte seine Tochtergesellschaft im Ausland freiwillig prüfen lassen, um die Verlässlichkeit der dort erstellten Jahresabschlussinformationen sicherzustellen.
Tochtergesellschaft
Ein Unternehmen hat seinen Jahresabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellt, um sie im internationalen Bereich zu positionieren und ggf. auch ausländische Finanzierungspartner zu finden. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung soll die Qualität der Jahresabschlusszahlen dokumentieren und bei den Finanzierungspartnern Vertrauen und niedrigere Informationskosten generieren.
IFRS
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